1. Verhältnis Auftraggeber Auftragnehmer (Agentur); Sorgfaltspflichten
a) Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die Agentur
.................................................(Name), vertreten durch .................................................. mit den
im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen
Leistungen.
b) Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen,
insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und
Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer.
2. Leistung - Leistungsumfang
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus der
schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen
Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der
Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
b) Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-
Honorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
c) Dieses Budget darf von der Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers überschritten werden.
d) Die Agentur ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem
Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu
verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.
e) Soweit die Agentur Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist
dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (zB
Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche
Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie
den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
f) In diesem Fall holt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der
Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein.
Die Auswahl der von der Agentur vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn
nicht anderes vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch die
Agentur.
3. Steuern und finanzielle Abwicklung
a) Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und
Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der
Agentur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Auf
Wunsch richtet die Agentur für diese Beträge ein Sonderkonto ein.
c) Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die
Agentur in schriftlicher Form zu erfolgen.
4. Honorar
a) Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.
b) Lädt der Auftraggeber die Agentur zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt
die Vergabe des Auftrages nicht an diese Agentur bzw. findet die Veranstaltung aus welchen
Gründen immer nicht statt, ist die Agentur berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach
Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.
5. Kündigung
a) Der Auftraggeber ist berechtigt. das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die
vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung
des vereinbarten Entgeltes abzüglich die aufgrund der vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
b) Das Recht zur Kündigung steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn vereinbarte
Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn
trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das
Sonderkonto gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt
abzüglich die aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten
Aufwendungen.
6. Versicherung
Die Agentur bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende
Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden
jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der Agentur und die Anwendung
österreichischen Rechts.
8. Nebenabreden / Schriftform
a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr
entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b) Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam
sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
c) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten
gespeichert werden.
AGB für Workshops
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auf der bezeichneten Homepage angebotenen Programme und Dienstleistungen.
1. Workshops
1.1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu unseren Workshops ist verbindlich. Mit dem Absenden ihrer Anmeldung gehen Sie einen verbindlichen (Kauf-) Vertrag ein. Für Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.2. Workshopunterlagen
In unseren Workshops erhalten Sie ausführliche begleitende Unterlagen, welche unserem Copyright unterliegen und weder an Dritte weitergegeben noch ohne schriftliche Zustimmung von CAJB in jeglicher Form vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden dürfen. Im Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
1.3 Reservierung und Buchung von Hotelzimmern und sonstigen Unterkünften
CAJB übernimmt auf Ihren Wunsch die Reservierung und Buchung von Unterkünften, welche Sie im Zuge der Teilnahme an einem der angebotenen Workshops benötigen. Hierbei wird jedoch keinerlei Haftung aus diesem Rechtsgeschäft zwischen Workshopteilnehmer und Hotel, bzw. sonstiger Unterkunft übernommen. Insbesondere auf Qualität der Unterkunft sowie Mängelbeschwerden gegen den Unterkunftgeber ist jegliche Haftung von Seiten CAJB ausgeschlossen. CAJB fungiert lediglich als unentschädigter Vermittler jedoch nicht als Vertragspartner im Sinne eines Beherbergungsbetriebes. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage eines Workshops, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
1.4 Ablauf und Inhalte der Workshops
In der Gestaltung der Workshops ist CAJB frei, hält sich jedoch im Wesentlichen an die in der Homepage und Informationsmaterialien angekündigten Programmpunkte. Für den Zeitraum der Workshops stellen wir angemietete Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Auswahl dieser Räumlichkeiten obliegt CAJB. Für Sonderansprüche einzelner Teilnehmer im Hinblick auf Ausstattung, Lage und persönlichem Eindruck im Bezug auf die ausgewählten Veranstaltungsräumlichkeiten können keine Ersatzansprüche oder Entschädigungen geltend gemacht werden.
1.5 Ausschluss von Teilnehmern
Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, Workshops für eigene Werbezwecke oder Tätigkeiten die diesem Sinne entsprechen, zu missbrauchen. Verstöße gegen diese Bestimmung sowie wiederholte Störungen allgemeiner Art werden mit dem Ausschluss aus dem Workshop ohne Rückvergütung der Teilnahmegebühren geahndet.
Wir behalten uns jederzeit vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen aus unseren Workshops auszuschließen und erstatten in diesem Fall die vollständige Workshopgebühr.
1.6 Rücktritt durch Seminarteilnehmer oder dem Seminaranbieter
Eine Stornierung des gebuchten Workshops ist bis 21 Tage vor dem Seminarbeginn kostenfrei möglich. Dieser Rücktritt ist CAJB in schriftlicher Form zuzustellen. Hierbei besteht die Möglichkeit des postalen Weges (Poststempel ist Stornozeitpunkt), aber auch Stornierungen per Fax, oder E-Mail werden anerkannt. Telefonische Stornierungen können zwar für die Fristeinrechnung angenommen werden, jedoch bedarf es einer späteren schriftlichen Erklärung zur Gültigkeit des Rücktrittes. Bereits getätigte Anzahlungen werden dann unverzüglich (spätestens am dritten der Stornierung folgenden Werktag) per Banküberweisung zurückerstattet.
20 bis 7 Tage vor Workshopbeginn beträgt die Stornogebühr den Betrag der Anzahlung in der Höhe von Euro 70.- (in Worten: siebzig Euro). Eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Person ist, sofern diese Person die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, jederzeit möglich. Eine bereits getätigte Anzahlung kann entweder auf den neuen Teilnehmer angerechnet werden oder wird unverzüglich nach Zahlungseingang der Anzahlung des neuen Teilnehmers per Banküberweisung zurückerstattet.
Verbleiben bei der Stornierung weniger als 7 Tage bis Workshopbeginn und wird kein Ersatzteilnehmer nominiert, ist der gesamte Workshopbetrag zur Zahlung fällig. Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Workshoptermin (dieser muss zum Zeitpunkt der Stornierung feststehen) ist kostenfrei möglich. Wird im Falle einer Umbuchung der neuerliche Termin abermals nicht eingehalten, so ist der gesamte Kursbeitrag zu entrichten. Die Anzahlung, bzw. der gesamte Kursbeitrag verbleibt in der Zeit zwischen dem versäumten und dem umgebuchten Termin bei CAJB.
Aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, oder anderen allgemein anerkannten wichtigen Umständen) kann ein Workshop durch CAJB abgesagt werden. In einem solchen Fall können Sie entweder auf einen anderen Workshop kostenfrei umbuchen, oder wir erstatten Ihnen unverzüglich per Banküberweisung bereits getätigte Zahlungen.
Weitere Ersatzansprüche bei Absage eines Seminars durch CAJB können nicht geltend gemacht werden.
1.7 Zahlungsbedingungen
Bei der Buchung eines Workshops ist unmittelbar nach der Buchung eine Anzahlung in der Höhe von Euro 70.- (in Worten: siebzig Euro) fällig. Diese ist innerhalb der nächsten drei Werktage (ab Buchung) per Banküberweisung zu erstatten.
BAWAG, Bankleitzahl 14.000
Konto Nr.: 38210702307 lautend auf CREATIVE ADVENTURE Josef Burger.
Bitte unbedingt den Namen des Einzahlers angeben!
Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn auf genanntem Konto eingelangt sein! In Ausnahmefällen ist nach Vereinbarung (auch telefonisch) eine Restbetragszahlung zu Beginn des Workshops möglich (Barzahlung).
Liegen zwischen Workshopanmeldung und Termin weniger als 7 Tage, ist der Kursbetrag in voller Höhe umgehend zu überweisen.
1.8 Angezielter Erfolg und Nebenwirkungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einem Workshop keinerlei ärztliche Behandlung oder medikamentöse Verschreibungen ersetzt. Die Inhalte sind weiters nicht mit ärztlichen Behandlungen oder Diagnosestellungen zu vergleichen. Insbesondere wenn bereits psychische Erkrankungen durch einen Facharzt diagnostiziert worden sind, ist vor der Teilname mit diesem Rücksprache zu halten. Keinesfalls darf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes durch die Teilnahme erwartet werden.
Die angesprochenen Ziele der einzelnen Workshops sind die möglichen optimalen Ergebnisse. Der Eintritt des optimalen Falles, kann jedoch nicht zugesichert werden! Auch verzichtet jeder Teilnehmer bei Nichteintritt des gewünschten Erfolges auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber der Fa. Creative Adventure.
Auch persönliche Vorlieben oder aus eigenem Antrieb erwartete Ereignisse können dem Kursteilnehmer nicht zugesichert werden. Auch diesbezüglich hält sich JBCA schadensfrei.
Sollten sich nach Besuch eines der Workshops, Probleme oder Nachteile für den ehemaligen Teilnehmer, bei der Anwendung des Erlernten ergeben, so ist eine Haftung für diese Folgewirkungen, von Seiten der Fa. JBCA ausgeschlossen!
